AGB

AGB | Hotel zur Sonne Pappenheim

Lieber Gast,
wir werden uns alle Mühe geben. Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen, welche Leistungen wir erbringen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Bitte beachten Sie, dass die Geschäftsbedingungen Bestandteil aller Verträge sind und Sie diese mit Ihrer Unterschrift anerkennen.

  1. Abschluss des Vertrages
    Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Bestellung von Zimmern und/oder Bewirtung vom Hotel gegenüber dem Besteller zugesagt und schriftlich bestätigt ist.
  2. An- und Abreise
    Ohne anderslautende Vereinbarung stellt das Hotel bestellte Zimmerkapazitäten am Anreisetag erst ab 15:00 Uhr zur Verfügung, eine Rückgabe der Zimmerkapazitäten hat am Abreisetag bis spätestens 11:00 Uhr zu erfolgen. Im Falle verspäteter Abreise bis 18:00 Uhr ist das Hotel berechtigt, bis zu 50% des Preises zu berechnen, danach bis zu 100% des Preises. Reservierte Zimmer müssen am Anreisetag bis 18:00 Uhr bezogen sein, oder das Hotel ist schriftlich über eine Spätanreise zu informieren, andernfalls kann das Hotel über die bestellten Zimmer frei verfügen. Der Besteller von Veranstaltungen übermittelt bis spätestens l Woche vor Anreise dem Hotel eine Namensliste der Gäste.
  3. Definitive Teilnehmerzahl F&B-Leistungen.
    Der Besteller teilt dem Hotel 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn die definitive Teilnehmerzahl mit. Diese genannte Teilnehmerzahl ist Rechnungsgrundlage.
  4. Stornofristen
    1. Stornofristen Hotelzimmer für lokale Firmenkunden:
      Bis 16:00 Uhr am Anreisetag können bis max. 3 Zimmer kostenfrei storniert werden. Stornierungen nach 16:00 Uhr und über 3 Zimmer am Anreisetag, werden mit 80% der gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt, sofern die Zimmer nicht weitervermietet werden können Bei einer Buchung ab 10 Hotelzimmern verlängern sich die genannten Stornofristen um 3 Tage. Bei einer Buchung ab 25 Hotelzimmern verlängern sich die genannten Stornofristen um 7 Tage. Zu Messen werden jeweils aktuelle Stornofristen in die einzelne Reservierungs-Bestätigung aufgenommen.
    2. Stornofristen Hotelzimmer und Pauschalen für Veranstaltungskunden:
      Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn kann der Besteller die gebuchten Leistungen kostenfrei stornieren. Stornierungen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden mit 50 % der gebuchten Leistungen berechnet. Stornierungen bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden mit 70 % der gebuchten Leistungen berechnet. Stornierungen bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden mit 90 % der gebuchten Leistungen berechnet. Später eingehende Stornierungen werden mit 100 % der gebuchten Leistungen berechnet. Bei einer Buchung ab 20 Hotelzimmern verlängern sich die genannten Stornofristen um 7 Tage. Bei einer Buchung ab 40 Hotelzimmern verlängern sich die genannten Stornofristen um 14 Tage.
  5. No -Show / Rücktrittskosten
    Im Falle der Nichtinanspruchnahme der bestellten Leistungen ist der Besteller zur Zahlung der bestellten
    Leistungen verpflichtet und zwar in Höhe von:
    100% für Buchungen der Zimmer
    85% für Buchungen der Halbpension
    70% für Buchungen der Vollpension
    Sind dem Hotel darüber hinaus Kosten entstanden, z.B. durch Beauftragung von Subunternehmen, sind diese gegen Beleg in vollem Umfang zu erstatten.
  6. Zahlungen
    Alle vom Hotel gestellten Rechnungen sind binnen 14 Tage nach Erhalt ohne Abzüge zu begleichen. Das Hotel ist berechtigt zur Abwicklung der Leistungen eine Vorrauszahlung zu vereinbaren. Bei nicht fristgerechtem Eingang dieser Vorauszahlung kann das Hotel vom abgeschlossenen Vertrag Abstand nehmen.
  7. Haftung des Bestellers gegenüber dem Hotel
    Der Besteller haftet dem Hotel gegenüber für alle durch ihn oder seine Gäste mittelbar oder unmittelbar verursachten Schäden oder Forderungen gesamtschuldnerisch. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den Bestimmungen des BGB, es sei denn, wenn das Zimmer oder das Behältnis, aus dem Gegenstände entwendet wurden, unverschlossen waren. Wertgegenstände bedürfen zur Haftung in jedem Falle einer Hinterlegung gegen Quittung an der Rezeption.
  8. Haftungsausschluss des Hotels
    Das Hotel ist berechtigt, zur Erfüllung einzelner Programmteile im Bereich von Rahmenprogrammen und Transfers, welche beim Hotel durch den Besteller gebucht wurden, etwaige Subunternehmen zu beauftragen. Dabei handelt das Hotel stets im Namen und Auftrag des Bestellers, im Sinne eines Vermittlers und ist für die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungen des jeweiligen Sub-Unternehmers nicht haftbar. Sollten sich hieraus etwaige Schadensersatzansprüche des Bestellers gegen einen Subunternehmer ergeben, sind diese vom Besteller beim Subunternehmer direkt anzumelden. Die Rechnungslegung des Hotels an den Besteller und dessen Verpflichtung zur Zahlung bleiben hiervon unberührt.
  9. Sonstiges
    Das Hotel behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn höhere Gewalt oder Arbeitskampfmaßnahmen eine Erfüllung unmöglich machen, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
    Änderungen in der Zimmervergabe, der Technik, der zugesagten Räume oder Rahmenprogramme sind zulässig, soweit dadurch keine wesentlichen Interessen des Bestellers betroffen sind. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Hotels. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt das die Bestimmungen nicht.

Stand 2020

 
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